Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) und für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Veranstaltungsräume, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, Veranstaltungszwecken, Feiern, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

2.1    Vertragspartner sind das Hotel MY BASE und der Kunde. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und durch die Bestätigung des Hotels in Textform zustande.

Bei Gruppenbuchungen (ab 15 Personen) sind die meldepflichtigen Teilnehmerdaten möglichst bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bis fünf Tage vor Beginn des Aufenthaltes dem Hotel vom Kunden mitzuteilen.

2.2    Für die Überlassung von Veranstaltungsräumen gilt die Annahme eines vom Hotel erstellten Angebotes durch den Kunden in Textform als Vertragsschluss. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.3    Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und ebenso nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung von Zimmern/Veranstaltungsräumen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3    Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel
60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn (Stornierungsgebühren) verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.

3.4    Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.5    Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6    Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer/Veranstaltungsräume, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer/Veranstaltungsräume und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

3.7    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.8    In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes oder der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.9    Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 geleistet wurde.

3.10  Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

3.11  Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

 

  1. Rücktritt des Kunden, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

4.2    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten, ohne dadurch Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3    Ist ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4.1 oder Ziffer 4.4 nicht vereinbart oder wegen Fristablaufs bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10 %, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3 und 4.4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4    Bei der Buchung von Veranstaltungsräumen ist es für den Kunden bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich, ganz oder teilweise von den vereinbarten Leistungen kostenfrei zurückzutreten.

Bei Rücktritt oder Teilrücktritt ab 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist das Hotel berechtigt, 30 % der Vertragssumme, bei einem Rücktritt oder Teilrücktritt ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme und ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vertragssumme in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ganz oder teilweise zurück, so ist das Hotel berechtigt 100 % der Vertragssumme in Rechnung zu stellen.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

 

  1. Rücktritt des Hotels

5.1    Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2    Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
  • Zimmer oder Veranstaltungsräume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei insbesondere die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthalts-/Veranstaltungszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die die Inanspruchnahme der Leistung und/oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt;
  • Tiere entgegen Ziffer 6.2 ohne vorherige Einwilligung des Hotels in die Zimmer/Räume mitgebracht werden.

5.3    Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.3 und 4.4 gelten in diesem Fall entsprechend.

 

  1. Bereitstellung der Zimmer/Räume, Übergabe und Rückgabe

6.1    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Veranstaltungsräume, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2    Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Einwilligung des Hotels sowie nur in den dafür vorgesehenen Zimmern gestattet.

6.3    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.4    Nimmt der Kunde die gebuchten Zimmer am vereinbarten Anreisetag nicht bis spätestens 20:00 Uhr in Anspruch, ist das Hotel berechtigt, die gebuchten Zimmer anderweitig zu vergeben, sofern der Kunde das Hotel nicht zuvor über eine spätere Inanspruchnahme der Zimmer informiert hat.

6.5    Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sind die Zimmer dem Hotel am vereinbarten Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % des an diesem Tag gültigen Preises in Rechnung stellen, bis 16.00 Uhr 80 % und ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch wegen der vertragsüberschreitenden Nutzung entstanden ist.

  1. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit bei Veranstaltungen

7.1.   Änderungen der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen um mehr als 5 % nach oben oder nach unten müssen dem Hotel spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Sie bedürfen der Zustimmung des Hotels in Textform. Die Regelungen in Ziffer 4.4 bleiben hiervon unberührt.

7.2    Im Falle einer Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren oder niedrigeren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

7.3    Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die gebuchten Veranstaltungsräume, unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

7.4    Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden an der Verschiebung der Zeiten.

  1. Haftung des Hotels

8.1    Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

8.2    Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.3    Soweit dem Kunden ein hoteleigener Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1, Sätze 1 bis 4.

8.4.   Weckaufträge werden vom Hotel nicht angeboten. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – gegen Entgelt – die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1, Sätze 1 bis 4.

  1. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  1. Technische Einrichtungen, Anschlüsse und sonstige Ausstattungen

10.1  Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.

10.2  Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der Zimmer/Veranstaltungsräume. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.

10.3  Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

10.4  Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

10.5  Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

10.6  Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.

10.7  Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

  1. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

11.1  Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Zimmern bzw. Veranstaltungsräumen. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

11.2  Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

11.3  Mitgebrachte Ausstellung- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

 

  1. Haftung des Kunden

12.1  Der Kunde haftet für alle Schäden an Zimmern/Veranstaltungsräumen und/oder deren Inventar, die durch ihn selbst, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich schuldhaft verursacht werden.

12.2  Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

  1. Hinweis für Gäste mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien

Entsprechend der EU -Richtlinie 2003/89/EG zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG und der LMIV- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 weisen wir darauf hin, dass wir Zutaten verwenden, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können. In unserem Betrieb werden Gerichte mit allen im Anhang II der LMIV angeführten allergenen Stoffen zubereitet, unbeabsichtigte Kreuzkontakte können nicht ausgeschlossen werden. Es können keine Zusagen hinsichtlich Freiheit von allergenen Stoffen gemacht werden. Für das Auftreten von Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten ist jede Haftung ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

14.1  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

14.2  Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr  85643 Steinhöring; Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Ebersberg. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt, gilt als Gerichtsstand Ebersberg.

14.3  Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.

14.5  Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:  http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.